Leistungen des VCS-Privat-Rechtsschutz

Recht haben und Recht bekommen ist auch heute noch nicht dasselbe!

Versicherte Rechtsschutzfälle

In der ganzen Welt bis max. Fr. 50'000.-:

  • Schadenersatzrecht
  • Strafrecht

In ganz Europa:

  • Strafrecht
  • Versicherungsrecht
  • Mietvertragsrecht
  • Beratungs-Rechtsschutz bis max. Fr. 300.- pro Jahr im Zusammenhang mit personen-, familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten

In der Schweiz:

  • Übriges Mietvertragsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Übriges Vertragsrecht inkl. Telekommunikationsvertrag, Unterrichtsvertrag, Abonnentenvertrag, Inseratevertrag und Partnervermittlungen (Innominatsverträge)
  • Nachbarrecht
  • Eigentumsrecht (Hauseigentümer von Mehrfamilienhäusern bis 3 Wohneinheiten sind den Eigentümern eines Einfamilienhauses, den Stockwerkeigentümern und den Besitzern eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung gleichgestellt)
  • Miteigentum
  • Mediation (in geeigneten Fällen Beizug eines Mediators vor einem Gerichtsverfahren) bis Fr. 10'000.-.

Versicherte Leistungen

Bei versicherten Rechtsfällen berät die Protekta die Versicherten und bezahlt die Kosten bis Fr. 250'000.- pro Schadenfall für:

  • Rechtsanwalt und Prozessbeistand
  • Gutachten, die vom Anwalt des Versicherten, dem Gericht oder von der Protekta veranlasst worden sind
  • Gerichtsgebühren oder andere zu Lasten des Versicherten gehende Verfahrenskosten
  • dem Versicherten auferlegte Prozessentschädigungen an die Gegenpartei. Auf die dem Versicherten zugesprochenen Prozess- oder Parteientschädigungen hat die Protekta Anspruch
  • das Inkasso einer dem Versicherten in einem gedeckten Fall zugesprochene Forderung. Nicht versichert ist der Kostenvorschuss für das Konkursbegehren
  • Aufwendungen, die im ersten Strafentscheid (Bussenverfügung, Strafbefehl, Strafmandat usw.) aufgeführt sind, sofern sie den Betrag von Fr. 50.- übersteigen und nicht eine rechtskräftige Verurteilung wegen Absicht oder Grobfahrlässigkeit vorliegt
  • Gerichtsgebühren oder andere zu Lasten des Versicherten gehende Verfahrenskosten
  • vorschussweise Strafkautionen zur Vermeidung der Untersuchungshaft bis Fr. 100'000.-- in den Staaten Europas, ihren Inselstaaten und den Mittelmeerrandstaaten resp. bis Fr. 50'000.-- in der übrigen Welt
  • bis zu einem Honorar von maximal Fr. 300.- pro Jahr die Kosten für eine juristische Konsultation bei einem Anwalt, Notar oder anerkannten Mediator im Zusammenhang mit der Gewährung von aussergerichtlichem Rechtsschutz in personen-, familien- oder erbrechtlichen Angelegenheiten

Versicherte Personen

Das VCS-Mitglied, welches den Rechtsschutz abgeschlossen hat und alle mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sowie Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in seinen Haushalt zurückkehren und die Schriften in der Wohngemeinde des Mitgliedes deponiert haben.

Versicherte Eigenschaften

Der Versicherungsschutz gilt für Privatpersonen, insbesondere Fussgänger, Sportausübender, auch als Benützer eines Deltaseglers und Benützer eines Gleitschirms, Halter von Tieren und Schusswaffen, Rad-, Mofa- und Motorradfahrer bis 50 ccm (einschliesslich Benützung aller fahrbaren Sportgeräte wie Rollschuhe, Rollbretter, Rollskis, Inline-Skates, usw.), Mitfahrer/Passagier in privaten Fahrzeugen und öffentlichen Verkehrsmitteln, auch auf dem Arbeitsweg, sowie als Benützer und Eigentümer von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen, für welche kein Führerausweis notwendig ist.
Der Versicherungsschutz gilt weiter für folgende Eigenschaften:

  • als Dienstherr von Hausangestellten
  • als Angehöriger der Schweizer Armee, Feuerwehr und des Zivilschutzes
  • als Berufsausüber in unselbtändiger Stellung
  • als Mieter oder Pächter einer Privatwohnung, eines Einfamilienhauses, eines Zimmers, auch einer Ferienwohung oder eines Ferienhauses, inkl. Umschwung und der Selbstversorgung dienenden Grundstücken
  • als Eigentümer eines Einfamilienhauses, einer Stockwerkeinheit, eines selbstbewohnten Mehrfamilienhauses mit bis zu 3 Wohneinheiten, eines Ferienhauses oder einer Fereienwohnung, soweit diese Liegenschaften selbstbewohnt sind, in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein liegen und sich darin kein gewerblicher Betrieb befindet
  • die versicherten Personen sind ebenfalls versichert bei Streitigkeiten mit Reiseveranstaltern, Hoteliers und Vermietern von Ferienwohnungen. Diese Leistung umfasst die Bemühungen zur gütlichen Erledigung des Streitfalles, jedoch keine Anwalts- und Gerichtskosten.

Beginn und Ende der Versicherung

Der Versicherungsschutz beginnt am Tag nach Eingang der Versicherungsanmeldung beim VCS. Die Versicherung endet mit Austritt des Versicherten aus dem VCS und bei Nichtbezahlung des Versicherungsbeitrages.

Örtlicher Geltungsbereich

Europa und Weltdeckung

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den VCS-Privat-Rechtsschutz sind rechtlich massgebend und können hier heruntergeladen werden. Die vorstehenden Angaben sind eine zusammenfassende Übersicht daraus.

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